Beleihungswertermittlung
Für Banken und Kreditinstitute ermitteln wir meist den so genannten "Beleihungswert"gemäß der "Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)"nach dem "Pfandbrief-Gesetz", der als zeitraumbezogener Sicherheitenwert unabhängig vom Konjunkturverlauf zu sehen ist.
Er beinhaltet nur die nachhaltigen und langfristigen Eigenschaften einer Immobilie. Unsere Zertifikation nach ISO/IEC 17024 bei HypZert erfüllt hier höchste Bewertungskriterien. Für Kreditinstitute und Mandanten steht die branchenübliche Bewertungssoftware „LORA“ auch zum direkten Datenaustausch zur Verfügung.